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Ausschreibung Heidelberg Historic 2012

Ausschreibung 2012 (deutsch) zum Ausdrucken (638 kb, .pdf)
Regulations 2012 (english) for printing (637 kb, .pdf)
Nennung 2012 zum Ausdrucken / Entry Form 2011 for printing (117 kb, .pdf)


I Zeitplan


Montag, 30. April 2012  
  Nennungsschluss (Nennung beim Veranstalter vorliegend)
Donnerstag, 12. Juli 2012  
ab 17.00 Uhr Check-In, Dokumentenabnahme
Hotel Sinsheim
ab 17.30 Uhr Technische Abnahme
TÜV Prüfstelle Sinsheim
ab 18.00 Uhr Welcome Lounge im Hotel Sinsheim
22.00 Uhr Nennungsschluss für Mannschaften
Freitag, 13. Juli 2012  
8.00 Uhr Start zur "Kurpfalz – Rheintal" Etappe
Streckenlänge ca. 310 km
12.30 Uhr Pause
13.15 Uhr Re-Start
15.30 Uhr Pause: Marktplatz Heidelberg
16.00 Uhr Re-Start Heidelberg
18.00 Uhr Ziel: Auto & Technik Museum Sinsheim
18.30 Uhr Rallye Party: Auto & Technik Museum
Samstag, 14. Juli 2012  
7.00 Uhr Start zur "Madonnenland – Zabergäu" Etappe
Streckenlänge ca. 305 km
12.15 Uhr Pause: Audi Forum Neckarsulm
13.00 Uhr Re-Start: Neckarsulm
15.15 Uhr Ziel: Sinsheim
20.00 Uhr Rallye-Abend mit Siegerehrung: Auto & Technik Museum

II Offizielle Aushangtafel

Bild: Aushangtafel Sinsheim

Heidelberg Historic In der Empfangshalle des Hotel Sinsheim sowie im Foyer der Veranstaltungshalle im Auto und Technik Museum Sinsheim.

III Organisation

Ausrichter der ADAC Rallye Heidelberg Historic, die vom 12. – 14. Juli 2012 stattfindet, ist der MSC Ziegelhausen e.V. im ADAC.

Das Rallyebüro befindet sich bis 11. Juli 2012 bei Kuno Hug, Steinbachweg 14, 69118 Heidelberg, Tel.: 06221-809848, Fax 06221-890321, E-Mailil: info@heidelberg-historic.de

Ab 12. Juli 2012 befindet sich das Rallye Büro im Hotel Sinsheim, Tel.: 07261-4064 62, Fax: 07261-40 64 60.

Die ADAC Rallye Heidelberg Historic ist als FIVA A Event ausgeschrieben und wurde unter der Nr. A011/ 2012 registriert, beim ADAC Nordbaden wurde sie unter der Nr. 300 / 2012 registriert und genehmigt.

Sie wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:

  • FIVA Events Code
  • Bestimmungen dieser Ausschreibung
  • noch zu erlassende Durchführungsbestimmungen
  • Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
    (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung)
  • Auflagen der Genehmigungsbehörde


Offizielle der Veranstaltung  
Organisationsleiter: Kuno Hug, Heidelberg
Rallyeleiter: Peter Bischoff, Heidelberg
FIVA Steward: N.N.
Teilnehmer-Betreuung: Jürgen Illig, Gerlingen
Technische Abnahme: Werner Amend, Gondelsheim
Abnahme Team TÜV Süd
Auswertung: Prof. Dr. Hartmut Ditton, München
Obmann: Leo Wilhelm, Fußgönnheim
Zeitnahme: Team ADAC Nordbaden
Obmann: Albert Wenz, Graben-Neudorf
Pressedienst: Michaela Gabriel, Achern

IV Beschreibung

Die ADAC Rallye-Heidelberg-Historic hat eine Gesamtstrecke von ca.615 km, aufgeteilt in die Kurpfalz – Rheintal Etappe über ca. 310 km und die Madonnenland – Zabergäu Etappe über ca. 305 km.

Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Durchfahrtskontrollen und Gleichmäßigkeitsprüfungen werden durch das Road Book vorgeschrieben.

Zugelassene Fahrzeuge:
Gruppe D: bis Baujahr 31.12.1945
Gruppe E: Baujahr 01.01.1946 - 31.12.1960
Gruppe F1: Baujahr 01.01.1961 - 31.12.1965
Gruppe F2: Baujahr 01.01. 1966 - 31.12. 1970
Gruppe G: Baujahr 01.01.1971 - 31.12.1976

V Teilnehmer / Anmeldung


Bild: Aushangtafel Sinsheim

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Jede Person, die an der Gleichmäßigkeitsfahrt teilnehmen möchte, muss das beiliegende Nennungsformular ordnungsgemäß ausgefüllt und Unterschrieben an das Rallye-Büro

Heidelberg Historic
c/o Kuno Hug
Steinbachweg 14
69118 Heidelberg
Telefon: 06221 - 809848 / Telefax: 06221 - 890321
E-Mail: info@heidelberg-historic.de

senden, so dass es bis spätestens Montag, 30. April 2012 vorliegt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 200 begrenzt und erfahrungsgemäß sind die verfügbaren Startplätze bereits vor dem offiziellen Nennungsschluss ausgebucht. Deshalb frühzeitig anmelden und gleichzeitig Nenngeld anweisen, denn nur bezahlte Nennungen werden berücksichtigt.

Nennungen für deren Fahrzeug ein FIVA Fahrzeugpass (FIVA ID CARD) vorliegt werden bei der Vergabe der Startplätze bevorzugt behandelt.

VI Nenngeld / Versicherung / Haftungsverzicht

Nenngeld

a) Rallye Paket: 610,- EUR

Das Rallye Paket beinhaltet für zwei Personen:

  • Unterlagen wie Road Book, Rallyeschilder aus Metall und Folie, Startnummern etc.
  • Bewachter Parkplatz für die Übernachtungs-Pause.
  • Welcome Lounge am Donnerstag 12. Juli 2012
  • Rallyeparty mit internationalem Buffet inkl. Getränke am Freitag 13. Juli 2012
  • Mittagessen inkl. Getränk während der Pausen am Freitag 13. Juli 2012 und im Audi Forum Neckarsulm am Samstag 14. Juli 2012
  • Rallye-Dinner inkl. Getränke im Rahmen der Siegerehrung am Samstag 14. Juli 2012.

b) All -Inclusive-Paket

im Doppelzimmer 895,- EUR

zwei Einzelzimmer 1090,- EUR

Beinhaltet zu den oben aufgeführten Leistungen drei Übernachtungen im vier Sterne Hotel Sinsheim für zwei Personen.

Das nur wenige Meter vom Museumsgelände gelegene Hotel Sinsheim rundet das Angebot der Rallye ab, da Start/Ziel, Unterbringung der Autos und die Abendveranstaltungen in einem Radius von weniger als 300 Metern voneinander entfernt liegen (es stehen nur 80 Pakete zur Verfügung).

c) Für Mannschaftsnennungen beträgt das Nenngeld 60,- EUR

In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu überweisen an:

Heidelberg Historic, c/o Kuno Hug
Konto Nr.: 50501817
BLZ 672 90 100
Volksbank Kurpfalz H+G Bank

Bei Überweisungen aus dem Ausland bitte angeben:
BIC: GeNODE61HD3 · IBAN: DE 55 672 90 100 0050 501817

Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld überwiesen wurde oder als Scheck beiliegt.

Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet:
a) an Teams, deren Nennung abgelehnt wurde,
b) wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.

Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab.

Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von 1.000.000,- EUR pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflicht- Versicherung uneingeschränkt in Kraft ist.

Haftungsausschluss

Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen

  • FIVA Events Code
  • den ADAC
  • den Veranstalter, dessen Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer,
  • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
  • den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Gegen die anderen Teams (Fahrer und Beifahrer), deren Helfern, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfungen der/den dazugehörigen Überfahrt/en entstehen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer aus Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.

Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung oder einzelne Wertungsprüfungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.

VII Ergänzungen – Anwendungen und Auslegung der Ausschreibung

Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in numerierten und datierten Durchführungsbestimmungen herausgegeben, die Bestandteil vorliegender Ausschreibung sind.

Diese Durchführungsbestimmungen werden am offiziellen Aushang ausgehängt und den Teilnehmern direkt bekanntgemacht, ausgenommen dies ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich.

Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig.

Sollte im Falle eines Einspruches der Beschwerdeführer nicht mit der Entscheidung des Rallyeleiters einverstanden sein, hat er das Recht, sich in dieser Sache an den FIVA Steward zu wenden, dessen Entscheidung endgültig ist.

VIII Pflichten der Teilnehmer

Startreihenfolge / Rallyeschilder / Startnummern

Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst. Jede Verspätung am Start der Veranstaltung oder einer Etappe wird pro Minute Verspätung mit 10 Strafsekunden bestraft.
Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung werden zum Start nicht zugelassen. Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder sowie 2 Startnummern aus. Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein.

IX Time Card

Timecard

Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team mehrere Time Cards, auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Am Ende jeder Etappe wird die entsprechende Card eingezogen. Die Time Card muss an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden.
Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Time Card an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Daher ist es Aufgabe des Teams, seine Time Card zur rechten Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten in die Time Card einzutragen.

X Verkehrsregeln

Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teams die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft:

a) 1. Verstoß = 1 Strafminute
b) 2. Verstoß = Wertungsverlust

Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung freigestellt, außer an den im Bordbuch gekennzeichneten, ausdrücklich verbotenen Stellen.

Werbung

Der Veranstalter behält sich vor auf der Startnummer A und auf dem Rallyeschild B Werbung anzubringen, diese ist dann verpflichtend.

Werbung AWerbung B

XI Ablauf der Veranstaltung

Start

Die Teams werden am Freitag 13. Juli 2012 ab 8.00 Uhr im Minutenabstand gestartet.

Alle Teams erhalten ein Road Book, das die genaue Beschreibung der Strecke und der Kontrollstellen enthält.

Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Road Book aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge in der Time Card bescheinigen zu lassen.

Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Time Card vermerkt.

Kontrollen-Allgemeine Bestimmungen

Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start- und Ziel-Kontrollen von Gleichmäßigkeitsprüfungen, werden mit Hilfe der Kontrollschilder gekennzeichnet.

Der Beginn der Zeit-Kontrollzone ist durch ein Hinweisschild „Uhr auf gelbem Grund“ angezeigt. In einer Entfernung von rund 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen jedoch „Uhr auf rotem Grund“ gekennzeichnet.

Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen.

Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten.

Zeitkontrollen

1. An den Zeitkontrollen tragen die Sportwarte die Zeit, d. h. die jeweils laufende Minute in die Time Card ein, sobald es vom Teilnehmer übergeben wird. Hierzu müssen sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams in der Kontrollzone befinden.

Jedes Team muss die jeweilige Zeitkontrolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll-Fahrzeit für den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt.
Beispiel:  
Startzeit zum Abschnitt: 14.30 Uhr
Soll-Fahrzeit für den Abschnitt: 19 min.
Sollzeit für die Zeitkontrolle: 14.49 Uhr

Jedes Teilnehmerfahrzeug muss bis zu der der Sollzeit vorangehenden Minute vor dem Symbol "Uhr auf gelbem Grund" warten. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten. In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach Übergabe der Time Card. Dabei wird die im Moment der Übergabe laufenden Minute eingetragen.

Beispiel:  
Sollzeit für die Zeitkontrolle: 14.49 Uhr
Einfahren des Fahrzeugs in Kontrollzone frühestens bei: 14.48 Uhr
Übergabe des Kontrollheftes an den Sportwart zwischen: 14.49 Uhr und 14.49.59 Uhr

2. Jegliche Abweichung des Zeiteintrags von der Sollzeit wird wie folgt bestraft:

a) für Verspätung: 1 Sekunde pro Minute bzw. Bruchteil einer Minute.
b) für zu frühe Ankunft: 5 Strafsekunden pro Minute bzw. Bruchteile einer Minute
c) jede nicht angefahrene Zeitkontrolle oder für Verspätung gegenüber der Sollzeit um mehr als 15 Minuten: 5 Strafminuten.
d) jedes Team hat pro Etappe (Tag) maximal 5 Minuten strafpunktfreie Verspätung zur Verfügung.

Durchfahrtskontrollen

Durchfahrtskontrolle

Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen (DK) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird.

Der Beginn einer DK ist durch das Schild ”Stempel auf gelbem Grund” gekennzeichnet. In etwa 25 m Entfernung befindet sich der Standort des Kontrollpostens mit dem Schild ”Stempel auf rotem Grund”. Hier übergibt das Team die Time Card an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag oder Handzeichen in das dafür vorgesehene Feld bestätigt.

Das Auslassen einer DK wird mit 5 Strafminuten gewertet.

Geschwindigkeits-Messstellen

Im Verlauf der Strecke können Geschwindigkeits-Messstellen, zur Überwachung der durch die Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, eingebaut werden. Bei diesen Messungen wird eine Überschreitungstoleranz von 5 km/h geduldet. Ab dieser Toleranz wird, bei der 1. Überschreitung, jeder Stundenkilometer mit 5 Strafsekunden belegt. Ein zweiter Verstoß führt zum sofortigen Wertungsausschluß.

Pausen

Die Pausenzeit ist im vorhergehenden Fahrtabschnitt inbegriffen, so dass sich bei Ankunft am Pausenort keine Zeitkontrolle befindet, es wird lediglich das Ende der Pause, mit der Abfahrts-Zeitkontrolle vorgeschrieben.

Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP)

Bei den Gleichmäßigkeitsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, die Strecke der Prüfungen mit einem vorgeschriebenen Schnitt (km/h) bzw. Sollzeit zu fahren. Die Erfassung der Zeiten erfolgt grundsätzlich mit Lichtschranken. Bei der gesamten Rallye gibt es keine geheime Kontrollen, alle Kontrollstellen sind im Road Book aufgeführt und durch Kontrollschilder gekennzeichnet.

Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt gewertet
jede 1/100 Sekunde Überschreitung oder Unterschreitung der Ideal / Sollzeit = 0,01 Sekunden Strafzeit.

Beispiel:
Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h bzw. entsprechende Zeit,
Länge der Prüfung 5,1 km
Idealzeit: 6 min 48 sek
a) gefahrene Zeit: 6 min 59,10 sek. = 11,10 Strafsekunden
b) gefahrene Zeit: 6 min 31,70 sek. = 16,30 Strafsekunden

Für jede nicht beendete oder nicht gestartete Wertungsprüfung erhält das Team 5 Strafminuten. Für jede nicht angefahrene Sollzeit – Messstelle erhält das Team 10 Strafsekunden. Abweichungen von mehr als 5 Sekunden werden mit maximal 5 Sekunden bestraft.

Gleichmäßigkeitsprüfung als Rundkurs oder Gleichmäßigkeitsprüfung von A nach B mit Zwischenzeitmessung (Beispiel):
Gleichmaessigkeitspruefung
1. Abschnitt Start - 1. Zwischenzeit
2. Abschnitt 1. Zwischenzeit - 2. Zwischenzeit
3. Abschnitt 2. Zwischenzeit - 3. Zwischenzeit
4. Abschnitt Gesamtzeit = Start - Ziel

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl wird durch Sachrichter, gegen deren Entscheid kein Protest möglich ist, überwacht.



Abnahme

Behinderung / Fehlerhafte Zeitmessung / Abbruch / Unfall / unvorhergesehene Ereignisse usw.

Nach genauer Prüfung der Umstände kann einem Team in diesen Fällen eine “Durchschnitts-Strafzeit” für die betreffende Gleichmäßigkeitsprüfung (oder einem Teil davon) zugerechnet werden. Die “Durchschnitts-Strafzeit” wird aus den Strafzeiten der betreffenden Sektion berechnet. Bei der Berechnung des Durchschnittswertes werden das beste und das schlechteste Ergebnis nicht berücksichtigt.

Ablauf einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GP)

Start

In der Regel befindet sich vor einer Gleichmäßigkeitsprüfungprüfung eine Zeitkontrolle (es kann auch Prüfungen ohne vorhergehende Zeitkontrolle geben). Nach Absolvierung der ZK zieht das Team zur Startkontrolle der GP (ca. 50-100 m entfernt) vor. In der Regel erfolgt der Start der GP 3 Minuten nach der ZK-Zeit. An der Startkontrolle trägt der Starter der GP die Startzeit zur GP ein. Diese Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus GP und Verbindungsetappe bis zur nächsten ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet.

Ziel

Der Beginn des Zielbereiches einer GP (bzw. der Bereich einer Zwischen-/Rundenzeitnahme) ist durch das Schild "karierte Flagge auf gelbem Grund" gekennzeichnet. Nach Passieren dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d. h. dieser Bereich ist fliegend zu durchfahren. Das Ziel befindet sich ca. 50-100 m hinter dem gelben Schild und ist durch das Symbol "karierte Flagge auf rotem Grund" gekennzeichnet. Bei Start-Zielprüfungen auf öffentlichen Straßen entfällt das gelbe Hinweisschild und das Anhalten im Sichtbereich der Zeitmessung ist dann unter Strafe von 5 Sekunden verboten.

Achtung!
Ein Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem Ende der Kontrollzone ist verboten und wird mit 5 Sekunden bestraft. Teams, die vor dem gelben Hinweisschild ihre Zeit abwarten oder langsam auf das Ziel zufahren, haben sich äußerst rechts zu halten und auf andere Teilnehmer ist in diesem Bereich besonders zu achten.

XII Abnahme

Abnahme vor dem Start

Abnahme

Jedes teilnehmende Team muß sich gemäß der mit der Nennungsbestätigung mitgeteilten individuellen Abnahmezeit am 12. Juli 2012 zwischen 17.00 bis 23.00 Uhr zur Abnahme einfinden.

Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, Kontrolle der Startnummern, Rallyeschilder usw.)

Bei der Abnahme werden geprüft:

  • Führerschein des Fahrers
  • Kraftfahrzeugschein
  • FIVA ID-Card
  • evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers.

Schlusskontrolle

Nach Ankunft im Ziel können Fahrzeuge einer kurzen Überprüfung zur Feststellung der Identität gegenüber der Abnahme unterzogen werden.

XIII Erfolge / Wertung / Preise

Die Erfolge der ADAC Rallye Heidelberg Historic 2012 werden gewertet für den:

ADAC Classic Cup
Deutsche Classic Serie (DCS)

Wertung

Die Strafen werden in Sekunden und 1/100 Sekunden ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Strafsekunden errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Zeitsummen. Die Gruppenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet.

Wertung

Mannschaftswertung:

Mannschaften, bestehend aus 3 bis 5 Teams, können bis zum 12. Juli 2012, 22.00 Uhr, genannt werden. Von jeder Mannschaft werden die drei Teams mit dem besten Ergebnis gewertet.

Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, das in der ersten Wertungsprüfung die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4. usw. Wertungsprüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzierten herangezogen. Diese Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs angewendet werden.


Wertung - Preise

Gesamtklassement
1. - 3. Platz erhalten Pokale

Gruppenwertung
30 % der Starter jeder Gruppe erhalten Pokale.

Mannschaftswertung
Die bestplazierte Mannschaft erhält einen Pokal.

Damenwertung
Das bestplazierte Damenteam ( Fahrerin mit Beifahrerin ) im Gesamtklassement erhält den Damenpokal.

Sonderpreise

Huschke von Hanstein Trophy:
In der Gruppe D bis Baujahr 1945 wird für das beste Team die Huschke von Hanstein Trophy, als Wandertrophäe, vergeben. Ergänzt wird die Trophy durch eine wertvolle Ehrengabe der Hacher-Uhren GmbH.

Sonderpreis

Kurpfalz Odenwald Trophy
Der Gesamtsieger erhält die Kurpfalz Odenwald Trophy der Landräte, des Rhein Neckar – sowie des Neckar Odenwald – Kreises, als Wandertrophäe. Zusätzlich ist die Trophy mit einer wervollen Ehrengabe der Hacher-Uhren GmbH bedacht.